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Lambrecht Kfz-Sachverständigenbüro
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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln Auftrag, Durchführung, Vergütung und Verwendung von Gutachten. Eine Website-Anfrage ist zunächst unverbindlich.

Stand: 18. August 2026

Auf dieser Seite GeltungsbereichVertragsschlussLeistungMitwirkungVergütungGutachtenHaftungWiderrufStreitbeilegung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kfz-Sachverständigenleistungen zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Lambrecht, Inhaber Stefan Lambrecht, Lotzfeldchen 44, 52249 Eschweiler, und dem jeweiligen Auftraggeber.

Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und schriftliche Angebote gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen eines Auftraggebers werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Die Inhalte der Website sowie Anfragen per Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind zunächst unverbindlich. Die Schnellanfrage auf der Website stellt keine kostenpflichtige Beauftragung dar.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Auftrag ausdrücklich annehmen, eine Auftragsbestätigung erteilen oder auf Wunsch des Auftraggebers mit der vereinbarten Leistung beginnen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3. Leistungsumfang

Je nach Auftrag können die Leistungen insbesondere eine Fahrzeugbesichtigung, Fotodokumentation, Schadensermittlung, Reparaturkostenkalkulation, Wert- oder Zustandsbewertung, Plausibilitätsprüfung, Beweissicherung und die Erstellung eines schriftlichen oder digitalen Gutachtens umfassen.

Das Gutachten stellt eine unabhängige fachliche Bewertung auf Grundlage der bei der Besichtigung erkennbaren Tatsachen, der übergebenen Unterlagen und der verfügbaren Bewertungsdaten dar. Verdeckte Schäden oder nachträglich bekannt werdende Umstände können eine Ergänzung oder Neubewertung erforderlich machen.

Rechtsberatung, Versicherungsvermittlung, Reparaturleistungen oder eine Garantie für die Regulierung durch Versicherer, Gerichte oder sonstige Dritte sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem Zustand bereit, der eine sichere Besichtigung ermöglicht. Er übergibt die erforderlichen Unterlagen und informiert vollständig über bekannte Vorschäden, Reparaturen, Umbauten, fehlende Teile und sonstige wert- oder schadenrelevante Umstände.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige Angaben, fehlenden Zugang oder nicht bereitgestellte Unterlagen entstehen, können den Fertigstellungstermin beeinflussen. Zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.

5. Termine und Durchführung

Termine werden individuell vereinbart. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll die andere Partei möglichst frühzeitig informiert werden.

Ist eine Besichtigung aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers trotz Anfahrt nicht möglich, können tatsächlich entstandene und nachweisbare Aufwendungen berechnet werden, soweit dies zuvor vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung oder dem Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Zusatzleistungen und notwendige Fremdkosten werden nur berechnet, wenn sie beauftragt oder für die vertragsgemäße Durchführung erforderlich und vorher abgestimmt sind.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Soweit keine Frist angegeben ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Zugang der Rechnung.

Eine angekündigte oder vereinbarte Abrechnung mit einem Versicherer ändert grundsätzlich nichts daran, dass der Auftraggeber Vertragspartner und Zahlungsschuldner bleibt, solange die Rechnung nicht vollständig ausgeglichen ist.

7. Übergabe und Verwendung des Gutachtens

Das Gutachten kann je nach Vereinbarung digital oder in Papierform übermittelt werden. Der Auftraggeber darf es für den vereinbarten Zweck verwenden und hierzu insbesondere an beteiligte Versicherer, Rechtsanwälte, Werkstätten, Leasinggeber oder Behörden weitergeben.

Urheberrechte und fachliche Kennzeichnungen am Gutachten verbleiben beim Sachverständigen. Veränderungen, sinnentstellende Auszüge oder eine Verwendung für andere Fälle sind nicht zulässig. Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung.

8. Haftung

Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Beanstandungen sollen nach Möglichkeit zeitnah und mit einer konkreten Beschreibung mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung erfolgen kann.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Eine unverbindliche Kontaktanfrage über die Website ist noch kein Vertrag.

Wichtig bei kurzfristigen Gutachten: Soll die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Kfz-Sachverständigenbüro Lambrecht, Stefan Lambrecht, Lotzfeldchen 44, 52249 Eschweiler, Telefon 01522 6723472, E-Mail mail@gutachten-lambrecht.de – mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Frist genügt es, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, zahlen Sie einen angemessenen Betrag für den Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistung.

Muster-Widerrufsformular

An: Kfz-Sachverständigenbüro Lambrecht, Stefan Lambrecht, Lotzfeldchen 44, 52249 Eschweiler, E-Mail: mail@gutachten-lambrecht.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Vertrag abgeschlossen am: ____________________
Name: ____________________________
Anschrift: _________________________
Datum: ____________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung. Soweit es für die Auftragsabwicklung erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht ist, können Gutachten und Unterlagen an beteiligte Versicherer, Rechtsanwälte, Werkstätten oder sonstige Empfänger übermittelt werden.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Eschweiler Gerichtsstand, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Lambrecht Kfz-Sachverständigenbüro

Unabhängige Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen und persönliche Hilfe im Schadensfall in Eschweiler und Umgebung.

Kontakt 01522 6723472 mail@gutachten-lambrecht.de Lotzfeldchen 44
52249 Eschweiler
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